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Donnerstag, 4. März 2010

Verfassungsfeindliche Vorratsspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt den Volksvertretern wieder mal was verfassungskonform ist. Nur die Linke und Gauweiler waren besipielsweise gegen den Lissabon-Vertrag erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um wenigstens etwas die Rechte des Bundestages gegenüber der Zentralregierung der EU zu verteidigen. Alle anderen "Volksvertreter" von schwarz-gelb-rosa-grün haben sich und ihre Wähler durch Zustimmung zum Lissabon Vertrag herdenmäßig selbst entrechten wollen. Nun schickte das Bundesverfassungsgericht die vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung in die Wüste. Der von angeblich christlich-sozialen, sozial-demokratischen und christlich-demokratischen Politikern dominierte Bundestag hatte auf Vorschlag der gemeinsamen christlich-demokratischen und sozial-demokratischen Bundesregierung 2007 alle Bürger des Landes unter Generalverdacht und Generalüberwachung gestellt. In der namentlichen Abstimmung taten sich damals besonders die CDU, CSU und SPD hervor. FDP, Linke und Grüne waren dagegen. Das behalten sie bitte im Hinterkopf, wenn heute CDU-Innenminister De Maiziere und Innenausschuss-Chef Bosbach (CDU) - gleich nach der Ohrfeige - schon wieder nach dem Überwachungsgesetz rufen. Wo hoch muss deren zwanghafter Wahn sein? Gegenprobe. Was würden diese Freiheitskämpfer, den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Nooke (CDU) eingeschlossen, von sich geben, wenn solches Gesetz in China, Iran, Venezuela oder Russland beschlossen würde? Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, das Gesetz könne „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“. Die Telekommunikationsdaten seien „von besonderer Bedeutung“ für die Strafverfolgungsbehörden, die deshalb begrenzten Zugang dazu haben müssten. Die Geheimdienste müssen aber draussen bleiben. FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Bosbach und Kollegen erst einmal runtergeholt und klargemacht, dass es keine Schnellschüsse im Sinne der Überwachungsjunkies geben wird. Schlußfolgerungen. a) Auch das Abhören nur auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen ist keine Lösung. Oder würden sie einem Richter Schill trauen oder der Richterin aus Frankfurt, die eheliche Gewalt als kulturell berechtigt ansieht? Keine Einzelfälle. Also wenn Bosbach und De Maizière so laut nach dem Gesetz schreien und dann vom Rechtsstaat reden – Vorsicht. b) Erneut hat das BVG der Linken und dem CSU-Robin-Hood Gauweiler, die gegen das Gesetz gestimmt hatten, deren demokratische Rechtsauffassung bestätigt. Wer ist hier eigentlich verfassungskonform und wer nicht? c) 35.000 Bürger hatten vor dem BVG geklagt und Recht bekommen. Solange der demokratische Rechtsstaat wenigstens noch im Bundesverfassungsgericht verteidigt wird, kann das Volk seine parteiischen Volksvertreter zurückpfeifen.

Dienstag, 16. Februar 2010

Westerwelle und die neoliberalen Propagandamedien

So wird Meinung gemacht. Die ARD fragt sich scheinheilig in der Schlagzeile, ob Westerwelle fahrlässig oder klug ist. Die Alternative wird gleich vorgegeben. Schlimmstenfalls war Westerwelles armenfeindliche Propaganda eben fahrlässig, bestenfalls klug; keinesfalls vorsätzlich und dumm. Denn „Immer mehr Liberale schließen sich an. Nicht unbedingt der plakativen Wortwahl, aber der Forderung nach einer (Achtung, Neusprech!) sachorientierten Grundsatzdebatte zum Sozialstaat. Auch die Union verweigert sich dem nicht.” Sachorientierte Grundsatzdebatte heisst, das ganze Hartz IV-Bettelsystem nochmal auf den auf den Prüfstand zu stellen. Kauder, de Maiziere, Schäuble und Kollegen hatten ja schon süffisant mitgeteilt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr Geld für die Bedürftigen bedeutet. „Union verweigert sich nicht“ heisst, Bosbachs Fifi bellt bald. Westerwelle schürt ergo nicht den Unfrieden im Land, sondern ist allenfalls fahrlässig. Fahrlässigkeit grenzt sich vom Vorsatz dadurch ab, dass die Folge der Handlung nicht willensmäßig herbeigeführt worden ist. Ist die Diskussion willentlich herbei geführt worden, ist es Vorsatz. FDP-„Generalsekretär Christian Lindner: … "Guido Westerwelle hat eine plakative Formulierung gewählt, damit wir auch über ein wichtiges Thema sprechen .... Die Diskussion ist dringend erforderlich und überfällig.“ Das nennt sich dann doch Vorsatz, oder? Nahezu grotesk die Äußerungen von SPD-Gabriel und vor allem Steinmeier die den ganzen Hartz IV-Mist in ihrer Regierungszeit angerichtet haben. Steinmeier nennt es eine "Widerwärtige Debatte". „Scheinheilig, wettert die SPD, eine sozialpolitische Grundsatzdebatte vorzuschieben, obwohl es den Liberalen eigentlich um Popularität geht.“ Ich würde einfach ein Komma entfernen: „Scheinheilig wettert die SPD…“. Staatsmedientypisch wieder mal das komplette Unterschlagen der Meinung der einzigen Bundestagspartei die wirklich Opposition und strikt gegen Hartz IV war… Und das waren nicht die Grünen.

Mittwoch, 10. Februar 2010

Abschuss von Passagierflugzeugen in Deutschland: Schwarz gibt nicht auf.

Die Partei der besten Kanzlerin aller Zeiten gibt nicht auf im Kampf für die Menschenrechte und "die Bewahrung der Schöpfung" - und wenn es mit Gewalt ist. Ahnungsschwer und auftragsgemäß fragt mit düsterem Unterton die ARD: „Vor vier Jahren hatte Karlsruhe einen Abschuss verboten. Doch was ist die Alternative?“ Ehrlichkeit, meine Herren. Wenn kein Passagierflugzeug ins WTC ohne Wissen oder Duldung der US-Administration fliegen kann, dann stellt sich die Frage gar nicht. Basta. Die Antwort ist einfach: Keine künstliche Schäuble’sche Panikmache, keinen Krieg gegen den Terror der erst Terroristen hervorbringt, Aufklärung der wirklichen Ereignisse des 11. September 2001 und schon kann man die Gefahr realistisch einschätzen. Ein ehrlicher Sauerlandprozess, der die Verwicklungen der Geheimdienste und ihrer agents provocateurs in die Produktion des Terrors offenlegt, hätte auch geholfen. Der unsägliche Ex-Minister Jung von Koch's Gnaden, angeblich christlicher (!) Demokrat (!), wollte schon 2006 „entführte“ Passagiermaschinen mit unschuldigen Menschen einfach abschiessen lassen. Heute fragen die schwarz-regierten Länder wieder nach. Ist KAL 007 auch schon wieder vergessen? Schauen wir uns die Mainstreammeldung mal genauer an. „Diese Frage wollen die Länder Bayern und Hessen geklärt wissen.“ Warum? Warum jetzt? Was ist so dringend? „Zum anderen untersagte Karlsruhe, auch bei einer Notstandslage, den Einsatz der Bundeswehr im Inland mit spezifisch militärischen Waffen.“ Es gibt einen unübersehbaren Trend, den Einsatz militärischer Mittel innerhalb der Bundesrepublik zu legalisieren. Die Notstandsgesetze reichen offenbar nicht aus für das was bevorstehen könnte. „Der 11. September 2001, die von der Al Kaida entführten Jets, bestimmten den Geist des deutschen Luftsicherheitsgesetzes von 2005.“ Auftragsgemäß wird die Lüge des 11. September wieder und wieder heruntergebetet. Es gibt keine Beweise dafür, dass Al Kaida Flugzeuge entführt hätte. Haben Sie sich auch schon mal gefragt, weshalb Bin Laden immer wenn es den USA passt, Tonbandkassetten verschickt? Tonbandkassetten im 21. Jahrhundert?! Bin Laden hat im einzigen echten (d. h. nicht von den USA mit schlechten Doubles hergestellten) Video die Verantwortung für 9/11 abgelehnt. Bin Laden ist tot. (Auch wenn das ZDF die Wahrheit aus BBC-Dokumentationen wie gewohnt in Richtung BRD-Staatsdoktrin zurechtbiegt, wie am 9. 2. 2010, 23.15 h) Doch das hindert die christdemokratischen Regierungen nicht, weiter um Abschusserlaubnisse zu kämpfen. „Zum Beispiel die Ermächtigung für die Bundeswehr, bei erheblichen Luftzwischenfällen und bei besonders schweren Unglücksfällen Amtshilfe zu leisten.“ Ja, nee, is‘ klar. Etwa so wie beim verfassungswidrigen Einsatz von Tornados und Panzern in Heiligendamm. Die Landesregierungen haben Kriegsgerät im Inneren eingesetzt ohne ein Bundesverfassungsgericht zu fragen. Geht doch... Keine Krähe hat hernach der anderen ein Auge ausgehackt. Zweckdienliche Hinweise wer für diesen Verfassungsbruch zur Rechenschaft gezogen wurde bitte an www.verfassungsschutz.de. Wachsamkeit ist geboten, wenn diese Leute einen Freifahrtschein bekommen, Flugzeuge abzuschiessen. „Das Problem ist für Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) nämlich, dass die Polizei nicht die Mittel hat, einen terroristischen Luftangriff abzuwehren. Diese Mittel gebe es, aber nur militärische, etwa Kampfbomber, die aber habe nur die Bundeswehr.“ Bouffier will Flugzeuge mit Bombern (!) abschiessen. Ein Bomber ist ein militärisches Flugzeug, das dazu dient, Bodenziele (!) mit Fliegerbomben und Luft-Boden-Raketen anzugreifen. (Wikipedia) Ich will als positiv denkender Mensch mal annehmen, dass dieser Minister einfach nur dumm ist. Oder will er wirklich Bomben im Inland abwerfen? Aber ganz unverhohlen lassen sie die Katze aus dem Sack: „Das Luftsicherheitsgesetz soll für verfassungswidrig erklärt werden, dann wird das Grundgesetz geändert und heraus kommt eine lupenreine Regelung, die den militärischen Einsatz im Inland erlaubt - erst einmal zur Terrorabwehr in der Luft.“ Alarm! "erst einmal"! Und dafür schon wieder eine Grundgesetzänderung! Die Rechtsgrundlagen werden von den Parteien hemmungslos zurechtgebogen, bis vom Rechtsstaat - wie er von den Verfassern des Grundgesetzes gewollt - nichts mehr übrig ist. „Es sei keinem Bundeswehrpiloten in einer Notsituation zuzumuten, dass er ohne Rechtssicherheit Warnschüsse abgibt, sagt Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU).“ Es geht um Abschuss Herr Minister! „Aber die bayerischen Polizeihubschrauber seien zur Luftabwehr nicht geeignet.“ Offenbar wäre Polizei-Piloten aber „zuzumuten, dass er ohne Rechtssicherheit Warnschüsse abgibt.“ Sprache ist verräterisch. „Die beiden Bundesländer halten das Luftsicherheitsgesetz in der übriggebliebenen Version auch für verfassungswidrig, weil die Länder ihm hätten zustimmen müssen, worauf Rot-Grün allerdings damals verzichtete.“ Die Freiheitskämpfer von SPD und Grünen sind halt noch schneller als die christlichen Demokraten, wenn es um zweifelhafte Gesetze und Kriege geht. Immer wieder bestätigt sich der Eindruck, dass die ungedienten und ausgedienten Pseudo-Friedensaktivisten Spass an dem haben was gediente, ehrliche und erfahrene Offiziere mit Respekt und Rücksicht auf die Haager Landkriegsordnung betrachten: Krieg und Waffen. (Jugoslawien, Irak, Afghanistan, Inland) Sie selber müssen ja nicht hin. Meine Vorausschau: Die verlogene Widerstandsbewegung von SPD und Grünen gegen eine Verfassungsänderung wird zunächst lauthals (Grüne) und staatstragend-beifallsheischend-dezent (SPD) vorgetäuscht, um dann alles mitzumachen, wenn das BVG grünes Licht gibt für eine Verfassungsänderung. Gleichzeitig wird dann die Linke zur „ewig Gestrigen“, die die Verantwortung vor dem deutschen Volk – es abschiessen zu dürfen - nicht wahrnimmt. Die FDP in Gestalt des Möchtegern-Ministers Guido wird Volk, Wählern und Mitgliedern staatsmännisches Sendungsbewußtsein im Kampf gegen den Terror vorspielen; auch um Mutti zu gefallen, während die wirklich liberalen (!) Mitglieder wieder mal den Kopf schütteln und zugucken wie die Verfassung den Bach runtergeht. Diese Grätsche musste 1969 schon Genscher vollziehen als die FDP die Notstandsgesetze geschlossen im Bundestag ablehnte und er sie dann als Innenminister durchsetzen musste. „Mit einem Urteil wird in rund drei Monaten gerechnet.“ Da kann der Sicherheitsexperte Wolfgang „Bodyscanner“ Bosbach ja schon mal die Vorlage für den Bundestag zusammenbasteln und seinen Fifi bellen lassen.

Dienstag, 19. Januar 2010

Nacktscanner sind Müll

Bewies eindrucksvoll und charmant Markus Lanz. Da live gesendet ließ sich nichts beschönigen. Erquickend die Salti und Windungen von Scannerfreund Bosbach und die trockene Art des Gescannten. Das war sowohl Bosbach als auch boshaft.